AStA der TUD fordert Aussetzung der Studiengebühren
Admin 27. Juni 2007 - 13:08
Mit einer Mitteilung an alle hessischen Universitäten und Fachhochschulen hat das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst eine Vorläufigkeitserklärung erlassen. Im Falle der Unvereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung werden die gezahlten Studiengebühren den Studierenden ohne Antrag zurückerstattet.
„Das ist ein erster Erfolg unserer Verfassungsklage und zeigt, dass das Wissenschaftministerium eine Ahnung hat, was auf sie zukommen wird“, so Sascha Decristan vom AStA der TU Darmstadt.