Veranstaltungshinweis: 60 Jahre Grundgesetz - Ein Grund zum feiern?
Admin 19. Juni 2009 - 15:55
Das Grundgesetz begeht seinen 60. Geburtstag – und die Nation ist aufgerufen, zu feiern und sich für den Genuss der Freiheiten zu begeistern, die die staatliche Ordnung ihren Bürgern so großzügig gewährt. Dass im Reich der Freiheit alle Unternehmungen des Einzelnen von der Arbeitsplatzsuche bis zur Familiengründung unter dem staatlichen Vorbehalt des Dürfens stehen und selbst die Meinungsäußerung eine Frage der Erlaubnis ist, erscheint niemandem weiter fragwürdig.