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Allgemeines

Alle für's Klima! - Für ein Klima für Alle!

 

Die studentische Vollversammlung und das Studierendenparlament der TU Darmstadt haben mit einer Resolution am 15. und 16.7.2019 (beschlossen am 16.7.2019 im Studierendenparlament) ihre Solidarität mit der FridaysForFuture-Bewegung bekundet. Während in Berlin das Klimakabinett tagt und in New York einer der wichtigsten UN Gipfel des Jahres vorbereitet wird, ruft die FridaysForFuture-Bewegung für den 20.9.2019 zum weltweiten Klimastreik auf. Ohne einen grundlegenden gesellschaftlichen Wandel wird sich die Klimakatastrophe nicht stoppen lassen. Das heißt:

                    

Liebe Studierende,

heute möchten wir euch kurz über die jüngste BAföG-Novelle, die am 01. August 2019 in Kraft getreten ist, informieren (keine abschließende Aufzählung). Die meisten werden die Änderungen ab dem kommenden Wintersemester spüren, denn die Leistungen wurden etwas angehoben. Darüber hinaus sind folgende wesentliche Änderungen ebenfalls im 26. Änderungsgesetz zum BAföG zu beachten:

  1. Die Bedarfssätze setzen sich ab Wintersemester 19/20 folgendermaßen zusammen:


 

Viele Studierende jobben nach dem Studium. Sehr beliebt sind sogenannte Mini-Jobs oder auch geringfügige Beschäftigung genannt, die eine Verdienstobergrenze von 450€ im Monat nicht übersteigt. Neben dem Mini-Job gibt es auch den sogenannten Midi-Job. Midi-Jober*innen sind all Beschäftigte, die ein regelmäßiges Einkommen zwischen 450,01€ bis maximal 1300€ verdienen. Seit dem 01.07.2019 gilt nämlich die neue Verdienstobergrenze von 1300€. Die frühere Regelung erlaubte maximal Einkünfte von 850€ - alles darüber galt dann früher nicht mehr als Midi-Job.

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Das Referat für Antidiskriminierung stellt sich vor:

Seit Jahren erreichen den AStA immer wieder Fälle, in denen Studierende von Diskriminierung betroffen sind. Maike und Adriana vom AStA der TU Darmstadt haben bereits viele von Diskriminierung betroffene Studierende unterstützt und beraten. Um dieses Angebot sichtbarer zu machen, gibt es ab jetzt die Möglichkeit, das Antidiskriminierungsreferat über eine gemeinsame Mailadresse oder ein Kontaktformular zu erreichen. Weiter Infos findet ihr hier.

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Auf Grundlage eines Beschlusses des Präsidiums der TU Darmstadt, gibt es seit einigen Monaten zwei Hörsäle, die zu Marketingzwecken im Sinne eines Unternehmens benannt wurden, wobei keine Kennzeichnung der Benennung als Werbung stattfindet, zudem wurden die Hörsäle mit Unternehmenslogos ausgestattet, welche mitunter während Lehrveranstaltung sichtbaren sind. Des Weiteren werden die Hörsäle zeitweise den Unternehmen zur Nutzung überlassen

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Jedes Jahr im Juni finden an der TU Darmstadt die Hochschulwahlen statt. Zum wiederholten Mal hat die TU Darmstadt, obwohl ihnen der Termin bekannt ist, zu diesem Zeitpunkt externen Unternehmen erlaubt, vor dem Wahllokal einen raumgreifenden Werbestand aufzustellen.

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Die Studierendenschaft der TU Darmstadt solidarisiert sich mit den Protesten am Fachbereich Architektur und fordert alle Studierenden auf, sich den Protesten für eine Ausfinanzierung der Universität, gute Lehre und angemessene Lernräume anzuschließen.

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