Bafög-Empfänger haben Anrecht auf Mietzuschuss
Admin 19. September 2007 - 8:57
<strong> [Quelle: <a href="http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=513105"> Echo Online</a> ]</strong> Bafög-Empfänger haben ein Recht auf Mietzuschuss, wenn sie bei ihren Eltern leben und diese Arbeitslosengeld II erhalten. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: AZ L 9 AS 215/07 ER). Die Entscheidung ist unanfechtbar.