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"Erleichterung" der Jobsuche für ausländische Absolventen

Ausländische Absolventen werden es ab dem 1.11.07 leichter haben, eine Anstellung in Deutschland zu finden. Die Vorrangregelung, die besagt, dass ein deutscher Arbeitgeber nachweisen muss, für eine Stelle keinen "bevorrechtigten Arbeitnehmer" (d.h. Deutscher, Angehöriger eines anderes EU-15-Staats oder sonstiger Inhaber einer Arbeitserlaubnis) gefunden zu haben, wird voraussichtlich zumindest teilweise abgeschafft.

Bafög-Empfänger haben Anrecht auf Mietzuschuss

<strong> [Quelle: <a href="http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=513105"> Echo Online</a> ]</strong> Bafög-Empfänger haben ein Recht auf Mietzuschuss, wenn sie bei ihren Eltern leben und diese Arbeitslosengeld II erhalten. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: AZ L 9 AS 215/07 ER). Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Inhaltsverzeichnis Nr.10 online

Ja, es gibt eine <a href="/nid/273"> AStA-Zeitung</a> , und zwar schon länger. Diese erscheint regelmäßig unregelmäßig und bietet Informationen zu allerlei studentischen Themen. Die Ausgabe Nr. 10 beschäftigt sich vornehmlich mit dem Thema Studiengebühren und der Proteste des letzten Jahres. Zudem werden die neuen Prüfungsbestimmungen der TUD thematisiert.

Regierung Koch plant Verkürzung des Architekturstudiums auf 6 Semester

<strong> [Quelle: <a href="http://www.baunetz.de/arch/dbz/dbz-fs.php?object_id=38&area_id=623&id=31... DBZ-Online</a> ]</strong> Im beiliegenden Offenen Brief appellieren die Professoren des Fachbereichs Architektur der TU Darmstadt an die Hessische Landesregierung, den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes der Landesregierung zu revidieren, der bereits in erster Lesung am 4

Asta fordert Aussetzung der Studiengebühren

Nach der Stellungnahme der Landesanwältin Ute Sacksofsky, die die Verfassungsklage gegen die Erhebung von Studiengebühren nicht nur für „zulässig und begründet“ hält, sondern darüber hinaus in einem eigenen Antrag verlangt, das Gesetz für „nichtig“ zu erklären, fordert der Asta des TU Darmstadt die sofortige Aussetzung der Studiengebühren. Hintergrund für die Verfassungsklage ist Artikel 59 der Hessischen Verfassung, der unentgeltlichen Unterricht auch an Hochschulen vorsieht.

AStA der TUD fordert sofortige Aussetzung der Studiengebühren

Nachdem zahlreiche Rechtsexperten das Gesetz zur Einführung allgemeiner Studiengebühren in Hessen bereits stark kritisiert haben und die Verfassungsmäßigkeit von vielen Seiten angezweifelt wird, hat nun auch die Landesanwältin Ute Sacksofsky in einer Stellungnahme das Gesetz der Landesregierung stark kritisiert. Sie fordert darüber hinaus in einem eigenen Antrag das Gesetz für nichtig zu erklären. Wenn selbst die Landesanwältin das Studienbeitragsgesetz für nicht verfassungsmäßig hält, wird deutlich das die hessische CDU mit ihrer Rechtsaufassung alleine in Hessen ist.

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